Übernachtungskosten im
Compliance-Check

Die Unterstützung medizinischer Fortbildungen durch pharmazeutische Unternehmen dient dem Wissenstransfer, fördert die Qualität der Patientenversorgung und stärkt den wissenschaftlichen Austausch.
 
Gleichzeitig bergen solche Zuwendungen Risiken in rechtlicher, reputabler und regulativer Hinsicht, da die Arzneimittelindustrie strengen Kodizes wie denen des FSA und AKG (für Deutschland), gesetzlichen Vorgaben sowie Transparenzverpflichtungen unterliegt.
 
Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Frage, unter welchen Bedingungen Übernachtungskosten übernommen werden dürfen.
 
Was die geltenden Regelwerke vorgeben:

  • Grundsätzlich muss das wissenschaftliche Programm zur Indikation passen, die den Teilnehmenden beruflich bzw. institutionell beschäftigt – es muss fachlich relevant sein.
  • Bei 1-Tagesveranstaltungen dürfen die Kosten einer Übernachtung nur übernommen werden, wenn die Gesamtdauer des wissenschaftlichen Programms mindestens sechs Stunden beträgt. Pausenzeiten zählen nicht zur Gesamtdauer.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss die Dauer des wissenschaftlichen Programms mindestens sechs Stunden pro Tag betragen. Es dürfen maximal so viele Übernachtungen übernommen werden, wie sie der Veranstaltungsdauer in Tagen entsprechen.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen, die aus jeweils halben Tagen bestehen, muss der Gesamtumfang des wissenschaftlichen Programms mindestens sieben Stunden betragen – davon mindestens zwei Stunden am ersten Tag und mindestens vier Stunden am zweiten Tag. Eine Kostenübernahme ist nur für die Nacht zwischen beiden Veranstaltungstagen zulässig.
  • Für interne Fortbildungen, die durch das Unternehmen selbst organisiert werden, gelten zum Teil unterschiedliche Anforderungen – vor allem wenn Teilnehmende durch Referate oder Moderationstätigkeiten aktiv mitwirken. In solchen Fällen kann eine Kostenübernahme für Übernachtungen, An- und Abreisetage angemessen sein.
  • Transparenz und Dokumentation sind in jedem Falle unerlässlich: Es muss stets klar definiert sein, wer die Kostenzusage gemacht hat, welche Kosten übernommen werden und welche Bedingungen dazu vereinbart worden sind.
     
    Worauf Sie in der Praxis besonders achten sollten, damit die Übernahme von Übernachtungskosten Compliance-konform ist:
  1. Prüfen Sie individuell, ob das wissenschaftliche Programm für die Teilnehmenden jeweils fachlich/beruflich/institutionell relevant ist.  
  2. Berücksichtigen Sie die Entfernung und Rückreisemöglichkeiten: Können Teilnehmende ohne unzumutbare Belastung am gleichen Tag zurückreisen? 
  3. Analysieren Sie die Art der Veranstaltung. Handelt es sich um eine interne Veranstaltung oder externes Event? Ist der Teilnehmende fachlich aktiv eingebunden und ist seine Anwesenheit über mehrere Programmpunkte hinweg erforderlich?
  4. Stellen Sie die Angemessenheit sicher. Hotelstandards, Kostenrahmen, Lage – alles sollte dem Zweck entsprechen und nicht luxuriös sein. Übernachtungen sollten nur dann übernommen werden, wenn sie objektiv notwendig sind.
  5. Dokumentation und Genehmigung: Legen Sie schriftlich fest, welche Kosten übernommen werden und dokumentieren Sie die Kostenzusage sowie die Genehmigung des Veranstaltungskonzepts, um Ihre Transparenz- und Berichtspflichten zu erfüllen – auch für ggf. notwendige Offenlegungen gegenüber Behörden.
  6. Minimieren Sie Risiken, indem Sie den Anschein eines Vorteils oder Interessenkonflikts vermeiden. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Fortbildungsveranstaltung wissenschaftlich neutral ist und keine versteckte Werbung darstellt.
     
    Fazit: Als pharmazeutisches Unternehmen haben Sie bei der Übernahme von Übernachtungskosten eine Sorgfaltspflicht. Die gesetzlichen und Kodex-basierten Rahmenbedingungen erlauben eine Kostenübernahme nur unter klar definierten Voraussetzungen, die wir Ihnen veranstaltungsspezifisch gerne erläutern, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

„Gute Planung, transparente Prozesse und sorgfältige Dokumentation sind entscheidend, um Compliance-Risiken bei der Übernahme von Übernachtungskosten zu vermeiden.“

Sarah Huch | Compliance-Beauftragte und Head of Business & Process Development

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