Auf welche Regeln es bei der Zusammen­arbeit mit Fachge­sellschaften und HCPs wirklich ankommt

Kooperationen zwischen Pharmaunternehmen, medizinischen Fachgesellschaften und Healthcare Professionals sind essenziell für hochwertige Fortbildungs­veranstaltungen – aber sie müssen transparent, fair und rechtssicher gestaltet sein.

Der AKG e.V. definiert vier zentrale Antikorruptionsprinzipien, die als Leitlinie für jede vertragliche Kooperation gelten sollten:

1. Äquivalenz
Alle Leistungen und Gegenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es darf keine überhöhte Vergütung oder verdeckte Zuwendung erfolgen. Gleiches gilt bei Honoraren für Referentinnen und Referenten.

2. Transparenz und Genehmigung
Die Zusammenarbeit muss offengelegt und ggf. genehmigt werden – intern wie extern. Dies betrifft insbesondere Honorare, Sponsoring und Sachleistungen.

3. Trennung
Fachliche Inhalte und wirtschaftliche Interessen müssen klar getrennt sein. Die medizinische Unabhängigkeit darf nicht durch finanzielle Beziehungen beeinflusst werden.

4. Dokumentation
Alle Vereinbarungen – ob mit HCPs oder Fachgesellschaften – müssen schriftlich fixiert und nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu gehören Leistungsbeschreibung, Vergütung, Reisedetails und Veranstaltungsinhalte.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Verträge sollten standardisiert und rechtlich geprüft sein
  • Honorare müssen marktüblich und sachlich begründet sein
  • Leistungen müssen klar beschrieben und überprüfbar sein
  • Verträge mit HCPs müssen konkrete Leistungen und angemessene Honorare enthalten
  • Die Zusammenarbeit sollte regelmäßig evaluiert werden
  • Sponsoringvereinbarungen mit Fachgesellschaften sollten klar abgegrenzt und transparent sein
  • Die Vertragsdokumentation ist nicht nur Pflicht, sondern schützt alle Beteiligten

Wir überprüfen gerne Ihre Veranstaltungsverträge auf Compliance – und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Fortbildungsprojekte.


„Die Leitlinien des AKG sind ein hervorragender Kompass, um die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkreisen Compliance-konform auszurichten.“

Sarah Huch | Compliance-Beauftragte und Head of Development & Process Design

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